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1. Allgemeines 1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nach-stehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 2. Angebote, Umfang der Lieferung 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang unserer Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Sofern unser Angebot mit zeitlicher Bindung fristgerecht angenommen wird, und wir den Auftrag noch nicht bestätigt haben, ist unser Angebot für den Auftrag maßgebend. Nebenabreden und Änderungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. 3. Preise und Zahlung 1. Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung als Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer, ab Werk ausschließlich Kartonver-packung. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar und ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten und zwar a) nach Lieferung (bzw. Meldung der Versandbereitschaft, falls sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.) b) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. 3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. 4. Bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst mit endgültiger Einlösung als erfolgt. Bis dahin bleibt unser Eigentumsvorbehalt nach Abschnitt 5 bestehen. 5. Werden uns nach Versand der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die eine Zahlung gegen Rechnung nicht erlauben, so wird die Zahlungsbedingung gegen Vorkasse oder Zug um Zug geändert und gilt vom Besteller schon mit Annahme der Auftragsbestätigung als anerkannt. 4. Verpackung und Gefahrenübergang 1. Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl und wird zu Selbstkosten berechnet. 2. Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. 3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht mit dem Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. 5. Eigentumsvorbehalt 1..Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zah-lungsverzug, haben wir das Recht zur Rücknahme des Liefer-gegenstandes. Darin, sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns, liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, nachfolgend schriftlich. 2.Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, wenn der Gegenstand von Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Der Besteller darf keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte macht oder beeinträchtigt. 6. Lieferung 1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung und Klarstellung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3. DieLieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvermeidbarer Hindernisse, gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten, z.B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. 7. Gewährleistung 1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tage des Gefahrübergangs in der Weise, daß wir nach unserer Wahl alle diejenigen Teile nachbessern, die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als nicht unwesentlich in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Ausgenommen hiervon sind Sonderanfertigungen sowie Lohn-applikationen. Hierfür leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten, ab dem Tage des Gefahrenübergangs. Es wird keine Gewähr übernommen für betriebsüblichen Verschleiß. 2. Im Gewährleistungsfalle hat der Besteller Anspruch auf eine kostenlose Mängelbeseitigung in unserem Werk. Anfallende Transportkosten gehen zu unseren Lasten. Dabei ist der Versender verpflichtet, die günstigste Versandart zu wählen. 3. Eine Mängelbeseitigung außerhalb unseres Werkes kann nur verlangt werden, wenn sie technisch möglich und die Rücksendung des mangelhaften Liefergegenstandes dem Vertragspartner nicht zumutbar ist. Für die Kostentragung gilt § 476a BGB; bei Mängelbeseitigung im Ausland trägt jedoch der Besteller die entstehenden Reisekosten incl. Übernachtungskosten sowie Transportkosten und Grenzübertritts-Kosten. 8. Haftungsausschlüsse und Beschränkungen 1.Dem Besteller stehen gegen uns nur die in unseren Lieferbedingungen ausdrücklich eingeräumten Ansprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche jeder Art - einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden bei Vertrags-abschluß und positiver Forderungsverletzung -, gegen uns und unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen. Dies gilt besonders für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Diese Haf-tungsbeschränkung gilt nur soweit gesetzlich zulässig, d.h. sie gilt im wesentlichen dann nicht, wenn die Ansprüche durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführer, leitender Angestellter oder einfacher Erfüllungsgehilfen begründet wurden, bei den zuletzt genannten jedoch nur soweit Hauptpflichten oder wesentliche Nebenpflichten verletzt wurden; wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, deren Zusicherung gerade bezweckte, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefer-Gegenstand selbst entstanden sind, abzusichern; wenn nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 9. Sonstiges 1. Sollte zwingendes Recht der Anwendung einzelner Bedingungen entgegenstehen, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt. 3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnisergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage in Heinsberg zu erheben. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, auch dort Klage zu erheben, wo für den Besteller ein Gerichtstand gesetzlich begründet ist.
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